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Arbeitsgruppe: Ältestenrat


Der Ältestenrat ist ein traditionelles parlamentarisches Gremium, dessen erste Vorläufer („Seniorenkonvent“) im Preußischen Abgeordnetenhaus und im Reichstag der Kaiserzeit recherchierbar sind. Grundidee des Ältestenrates ist das Bedürfnis, alle das Parlament in seiner Gesamtheit betreffenden inhaltlichen und Verfahrensfragen möglichst nicht streitig und durch Mehrheitsbeschluss, sondern durch einvernehmliche Verständigung im Konsens zu klären. Ihm gehörten nicht zwangsläufig die ältesten, aber immer die angesehensten und erfahrensten Abgeordneten an.

Mit dem Ältestenrat des Landtages ist ein modernes parlamentarisches Gremium mit umfassender Zuständigkeit entstanden. Er nimmt klassische Zuständigkeiten eines Ältestenrates wahr, fungiert faktisch aber auch als Parlamentspräsidium, das Landesverfassung und Landtagsgeschäftsordnung als Organ des Landtages nicht kennen, und wird in Immunitätsangelegenheiten sowie Geschäftsordnungsfragen als Fachausschuss des Landtages tätig.

Dem Ältestenrat gehören neben dem Präsidenten und beiden Vizepräsidenten dreizehn Mitglieder des Landtages an, die durch die Fraktionen entsprechend der Sitzverteilung im Plenum benannt werden. Den Vorsitz führt der Präsident, der – wie die Vizepräsidenten – im Interesse der Wahrung seiner Unabhängigkeit kein Stimmrecht genießt. Der Präsident und die Vizepräsidenten stimmen regelmäßig ihr Agieren im Ältestenrat ab. Die Fraktionen benennen regelmäßig ihre Vorsitzenden und ihre Parlamentarischen Geschäftsführer als Mitglieder. An den Ältestenratssitzungen nimmt auch die Spitze der Landtagsverwaltung teil.

Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten in parlamentarischen Angelegenheiten. Er berät insbesondere über den Terminplan des Landtages sowie über die Terminstruktur der Ausschussarbeit. Im Ältestenrat werden die Tagesordnung der Plenarsitzungen und die Rededauer und Rednerreihenfolge je Tagesordnungspunkt vereinbart. Der Ältestenrat beschließt auch über die Sitzordnung im Plenarsaal. Er wirkt bei der Ernennung und Beförderung der Beamten beim Landtag, bei der Aufstellung des Haushaltsplans des Landtages und beim Erlass einer Hausordnung sowie bei der Verteilung der Räume im Landtagsgebäude auf die Fraktionen mit. Auch in Angelegenheiten der Bibliothek und des Archivs des Landtages wird er tätig.

 

Quelle: http://www.landtag.sachsen-anhalt.de