Arbeitsgruppe: Ältestenrat
Der Ältestenrat ist ein traditionelles
parlamentarisches Gremium, dessen erste Vorläufer
(„Seniorenkonvent“) im Preußischen Abgeordnetenhaus
und im Reichstag der Kaiserzeit recherchierbar sind.
Grundidee des Ältestenrates ist das Bedürfnis, alle
das Parlament in seiner Gesamtheit betreffenden
inhaltlichen und Verfahrensfragen möglichst nicht
streitig und durch Mehrheitsbeschluss, sondern durch
einvernehmliche Verständigung im Konsens zu klären.
Ihm gehörten nicht zwangsläufig die ältesten, aber
immer die angesehensten und erfahrensten
Abgeordneten an.
Mit dem Ältestenrat des Landtages ist ein modernes
parlamentarisches Gremium mit umfassender
Zuständigkeit entstanden. Er nimmt klassische
Zuständigkeiten eines Ältestenrates wahr, fungiert
faktisch aber auch als Parlamentspräsidium, das
Landesverfassung und Landtagsgeschäftsordnung als
Organ des Landtages nicht kennen, und wird in
Immunitätsangelegenheiten sowie
Geschäftsordnungsfragen als Fachausschuss des
Landtages tätig.
Dem Ältestenrat gehören neben dem Präsidenten und
beiden Vizepräsidenten dreizehn Mitglieder des
Landtages an, die durch die Fraktionen entsprechend
der Sitzverteilung im
Plenum
benannt werden. Den Vorsitz führt der Präsident, der
– wie die Vizepräsidenten – im Interesse der Wahrung
seiner Unabhängigkeit kein Stimmrecht genießt. Der
Präsident und die Vizepräsidenten stimmen regelmäßig
ihr Agieren im Ältestenrat ab. Die Fraktionen
benennen regelmäßig ihre Vorsitzenden und ihre
Parlamentarischen Geschäftsführer als Mitglieder. An
den Ältestenratssitzungen nimmt auch die Spitze der
Landtagsverwaltung teil.
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten in
parlamentarischen Angelegenheiten. Er berät
insbesondere über den Terminplan des Landtages sowie
über die Terminstruktur der Ausschussarbeit. Im
Ältestenrat werden die Tagesordnung der
Plenarsitzungen und die Rededauer und
Rednerreihenfolge je Tagesordnungspunkt vereinbart.
Der Ältestenrat beschließt auch über die Sitzordnung
im Plenarsaal. Er wirkt bei der Ernennung und
Beförderung der Beamten beim Landtag, bei der
Aufstellung des Haushaltsplans des Landtages und
beim Erlass einer Hausordnung sowie bei der
Verteilung der Räume im Landtagsgebäude auf die
Fraktionen mit. Auch in Angelegenheiten der
Bibliothek und des Archivs des Landtages wird er
tätig.
Quelle:
http://www.landtag.sachsen-anhalt.de