Der Landtag in Sachsen Anhalt
Der Landtag ist das oberste
Verfassungsorgan des Landes Sachsen-Anhalt und hat
seinen Sitz in Magdeburg. Als einziges Staatsorgan
des Landes wird er durch Direktwahl durch das Volk
besetzt.
Die
Zusammensetzung des Landtages wird in der
Landtagswahl festgelegt, die Wahlperiode liegt bei 5
Jahren. Der gewählte Abgeordnete eines
Landesparlamentes wird als Mitglied des Landtages
(MdL) bezeichnet.
Jedes Land ist in Wahlkreise (nicht identisch mit
den Landkreisen) eingeteilt, und diese Wahlkreise
wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein
Wahllokal verfügen.
Außer in
Bremen, Hamburg und dem Saarland wird in jedem
Wahlkreis ein Abgeordneter direkt in den Landtag
gewählt. Daneben gibt es noch die Landesliste einer
jeden Partei, von welcher Abgeordnete in den Landtag
gelangen, wenn eine Partei mehr im prozentualen
Gesamtergebnis beteiligt ist als durch ihre
gewonnenen Direktmandate bereits reflektiert ist.
Hauptaufgaben
des Landesparlaments sind die Kontrolle der
Landesregierung und Verwaltung, der Erlass von
Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des
Landeshaushaltes. Mit dem Landeshaushalt beschließt
er darüber, wie viel Geld das Land einnimmt und
wofür es verwendet werden soll. Das Landesparlament
wählt u.a. den Ministerpräsidenten, die Richterinnen
und Richter am Landesverfassungsgericht, den
Präsidenten des Landesrechnungshofes sowie den
Landesbeauftragten für den Datenschutz.