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Brigitte Take MdL

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Wahlkreis - Die Landtagswahl

 

In Sachsen-Anhalt wählen wir alle fünf Jahre den Landtag. Bis zur Wahl 2002 wurde der Landtag übrigens alle vier Jahre gewählt, was durch eine Änderung der Landesverfassung reformiert wurde. Neu ist neben der längeren Legislaturperiode aber auch die Wahlkreiseinteilung. Dadurch verringerte sich die Zahl der Abgeordneten von 99 auf 91 Mitglieder des Landtages. Jeder Wahlkreis umfasst im Durchschnitt etwa 23.000 Wahlberechtigte. Wie es die Landesverfassung vorschreibt, wird der Landtag in allgemeiner, freier, gleicher, direkter und geheimer Abstimmung gewählt.

 

Die Erststimme wird auch die Personenstimme genannt. Sie wird abgegeben in dem der oder die Wählerin sein Kreuz in der linken Spalte setzt. Diese Stimme bestimmt den Direktkandidaten für den jeweiligen Wahlkreis. Gewonnen hat das Direktmandat, wer die meisten Erststimmen (Mehrheitswahlrecht) erhalten hat. In Sachsen-Anhalt werden auf diese Weise 45 Landtagsmandate vergeben. Damit ist der Grundstock gelegt, das jeder Region wenigstens einen Vertreter in das Landesparlament entsenden kann.
Die Zweitstimme, welche durch Kreuz in der rechten Spalte abgegeben, nennt man auch Parteienstimme. Hier hat der Wähler die Möglichkeit einer Partei die Stimme zu geben. Die Parteien haben bei der Aufstellung der so genannten Listen über die Positionen ihrer Kandidaten auf der Liste entschieden. Auch wenn diese Stimme ZWEITstimme heißt, ist sie keinesfalls zweitrangig, da diese Stimme entscheidend für die Sitzverteilung im Landtag ist.
Was bedeutet dies Konkret? Bei der Landtagswahl 2006 gewann die CDU 40 von 45 Wahlkreisen direkt (also die CDU Kandidaten hatten die meisten Stimmen in diesem Wahlkreis). Nach dem Auszählen der Parteienstimmen standen der CDU jedoch eigentlich nur rund 34 Mandate zu. Nun bedient man sich der so genannten Überhang- und Ausgleichsmandate.