Wahlkreis - Die Landtagswahl
In
Sachsen-Anhalt wählen wir alle fünf Jahre den
Landtag. Bis zur Wahl 2002 wurde der Landtag
übrigens alle vier Jahre gewählt, was durch eine
Änderung der Landesverfassung reformiert wurde. Neu
ist neben der längeren Legislaturperiode aber auch
die Wahlkreiseinteilung. Dadurch verringerte sich
die Zahl der Abgeordneten von 99 auf 91 Mitglieder
des Landtages. Jeder Wahlkreis umfasst im
Durchschnitt etwa 23.000 Wahlberechtigte. Wie es die
Landesverfassung vorschreibt, wird der Landtag in
allgemeiner, freier, gleicher, direkter und geheimer
Abstimmung gewählt.
Die Erststimme wird auch die Personenstimme
genannt. Sie wird abgegeben in dem der oder die
Wählerin sein Kreuz in der linken Spalte setzt.
Diese Stimme bestimmt den Direktkandidaten für den
jeweiligen Wahlkreis. Gewonnen hat das Direktmandat,
wer die meisten Erststimmen (Mehrheitswahlrecht)
erhalten hat. In Sachsen-Anhalt werden auf diese
Weise 45 Landtagsmandate vergeben. Damit ist der
Grundstock gelegt, das jeder Region wenigstens einen
Vertreter in das Landesparlament entsenden kann.
Die Zweitstimme, welche durch Kreuz in der rechten
Spalte abgegeben, nennt man auch Parteienstimme.
Hier hat der Wähler die Möglichkeit einer Partei die
Stimme zu geben. Die Parteien haben bei der
Aufstellung der so genannten Listen über die
Positionen ihrer Kandidaten auf der Liste
entschieden. Auch wenn diese Stimme ZWEITstimme
heißt, ist sie keinesfalls zweitrangig, da diese
Stimme entscheidend für die Sitzverteilung im
Landtag ist.
Was bedeutet dies Konkret? Bei der Landtagswahl 2006
gewann die CDU 40 von 45 Wahlkreisen direkt (also
die CDU Kandidaten hatten die meisten Stimmen in
diesem Wahlkreis). Nach dem Auszählen der
Parteienstimmen standen der CDU jedoch eigentlich
nur rund 34 Mandate zu. Nun bedient man sich der so
genannten Überhang- und Ausgleichsmandate.